Wege zur Gesundheit

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1. Zum Arzt
Der erste Weg führt immer zum behandelten Arzt, zum Betriebsarzt oder Vertrauensarzt. Der Arzt bescheinigt die Dringlichkeit einer Reha-Maßnahme.

2. Medizinische Rehabilitation /Stationäre Vorsorgemaßnahme
oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Der Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Beihilfe etc.) übernimmt die Kosten für den gesamten Aufenthalt. Vom Patienten ist nur eine tägliche Zuzahlung zu leisten. Zielsetzung ist vor allem die Vermeidung der Erwerbsunfähigkeit. Der zeitliche Abstand zwischen 2 Verfahren ist auf 4 Jahre festgelegt. Jedoch wird bei dringender medizinischer Notwendigkeit (Bescheinigung vom Facharzt) auch in kürzeren Abständen eine Rehabilitationsleistung gewährt. Der Arzt kann den Kurort bzw. die Reha-Klinik im Antrag empfehlen.


3. Ambulante Vorsorgemaßnahme
(Aufenthalt mit Kurarztschein) Wenn der Kostenträger keiner medizinischen Rehamaßnahme zustimmt, bleibt die Möglichkeit zum Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme. Hier übernimmt die Krankenkasse die Arztkosten (Kurarztschein) und beteiligt sich an den Kosten der Anwendungen (85 %). Eventuell erhalten Sie auch einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten. Der Patient wählt einen geeigneten Kurort und die Reha-Klinik.

4. Rezeptaufenthalt
Wird diesem Antrag nicht stattgegeben, können Sie sich vom Hausarzt notwendige Anwendungen auf Rezept verordnen lassen. Diese Anwendungen können dann in unserem Hause abgegeben und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Zu allen medizinischen Leistungen müssen Zuzahlungen geleistet werden (z.B. bei Aufenthalten in der Rehabilitation, bei medizinischen Anwendungen u.v.a.). Jedoch gibt es Einkommensgrenzen, ab denen eine verminderte oder gar keine Zuzahlung zu leisten ist. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

5. Privataufenthalt
Natürlich können Sie auch ohne Verordnungen einen Aufenthalt bei uns buchen. Nutzen Sie dazu unsere günstigen Pauschalangebote.